Bürgerfragestunde

Die Erlanger Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, im Erlanger Stadtrat eine "Bürgerfragestunde" zu beantragen.


Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen können in kommunalen Angelegenheiten der Stadt Fragen an den Oberbürgermeister und die Referenten bzw. Referentinnen richten mit dem Antrag, diese in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates oder eines Ausschusses, in der Regel zwischen 17 und 18 Uhr, zu beantworten (Bürgerfragestunde).

Der Oberbürgermeister oder die damit beauftragte Mitarbeiterin bzw. der damit beauftragte Mitarbeiter verliest die Frage in der Fragestunde und beantwortet sie. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller kann eine Zusatzfrage stellen. Wenn Frage oder Zusatzfrage beantwortet sind, können jede Fraktion, Gruppierung und auch Einzelmitglieder des Stadtrats hierzu jeweils eine Stellungnahme abgeben; die Redezeit für die Stellungnahme wird auf 3 Minuten beschränkt.

Die Dauer der Fragestunde wird auf höchstens 60 Minuten festgesetzt.

Die genauen Einzelheiten der Bürgerfragestunde sind in §37 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats geregelt.

Wir haben für Sie einen Musterbrief (Word-Dokument) vorbereitet, mit dem Sie eine Bürgerfragestunde beantragen können.

Der Antrag (persönlich unterschrieben!) für die Bürgerfragestunde ist zu richten an:

Oberbürgermeister
Dr. Florian Janik (SPD)
Rathaus
91052 Erlangen

Tel. 09131 86- 2201
Fax 09131 86-2112
E-Mail ob@stadt.erlangen.de

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