Sondernutzung: Unterstützung der Außengastronomie im Jahr 2022
Gemeinsamer Antrag von CSU und SPD
Den gemeinsamen Antrag der Kooperationspartner CSU und SPD zum Stadtrat am 23.02.2022 finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Die Corona-Pandemie hat uns nach wie vor im Griff. Das hat Auswirkungen auf die lokale Gastronomie.
Aktuell ist nicht absehbar, welche Regelungen für gastronomische Betriebe im Verlauf dieses Jahres gelten werden. Unstrittig ist jedoch, dass Außengastronomie in Bezug auf das Infektionsgeschehen wesentlich risikoarmer ist als der Aufenthalt im Innenraum. Wir würden es deshalb ausdrücklich begrüßen, wenn in den warmen Monaten dieses Jahres ein möglichst breites Angebot an Außengastronomie zur Verfügung steht. Zeitgleich kann mit attraktiver Außengastronomie die Publikumsfrequenz in der Stadt erhöht werden.
Um die lokalen Gastronomiebetriebe bei der Umsetzung zu unterstützen, beantragen CSU und SPD folgendes:
- Die gelockerten Regelungen zur Außengastronomie, wie vergleichbar im Jahr 2021, finden weiterhin Anwendung.
- Die Gastronomen werden bei der Umsetzung des gastronomischen Angebotes unterstützt, indem sie beispielsweise bei den Gebühren (Sondernutzungsgebühren) entlastet werden. Denkbar wäre hier eine Reduktion der üblichen Gebühren im angemessen Umfang.
Bearbeitungsstand
Beratung am 23.02.2022 im Stadtrat
Alle Unterlagen dazu finden Sie hier ratsinfo.erlangen.de
Um den weiterhin erschwerten Bedingungen Rechnung zu tragen und um die Außengastronomie im Sinne des Infektionsschutzes zu fördern soll wie folgt verfahren werden:
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- Die Genehmigungspraxis für beantragte Außengastronomieflächen soll im Wesentlichen genauso großzügig gehandhabt werden wie in den vergangenen beiden Jahren. Allerdings wird es in diesem Jahr voraussichtlich wieder mehr konkurrierende Nutzungen wie beispielsweise Veranstaltungen geben. In diesen Fällen wird zwangsläufig eine Abwägung im Einzelfall stattfinden müssen.
- Die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung sollen für die Sommersaison 2022 reduziert werden. In Ziffer 29 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses zur Sondernutzungen-Gebührensatzung ist in „besonderen, begründeten Fällen“ ein Abschlag bis zu 50% der dort festgelegten Gebühr zulässig. Diese Möglichkeit wird in der Sommersaison 2022 für Straßenbewirtschaftungen herangezogen.
- Die Genehmigungspraxis für beantragte Außengastronomieflächen soll im Wesentlichen genauso großzügig gehandhabt werden wie in den vergangenen beiden Jahren. Allerdings wird es in diesem Jahr voraussichtlich wieder mehr konkurrierende Nutzungen wie beispielsweise Veranstaltungen geben. In diesen Fällen wird zwangsläufig eine Abwägung im Einzelfall stattfinden müssen.
Ansprechpartner:
Alle Mitglieder der CSU-Stadtratsfraktion Erlangen (mit Kontaktdaten) finden Sie hier.
Antrag 030/2022: „Sondernutzung: Unterstützung der Außengastronomie im Jahr 2022“ von CSU und SPD